Schnee und Eis machen Gehwege, Zugänge und Zufahrten schnell zur Gefahrenstelle. In Berlin liegt die Verantwortung für den Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen grundsätzlich bei den Anliegern. Eigentümer können die Ausführung übertragen, sollten Organisation und Kontrolle aber weiterhin ernst nehmen.
Wer ist für den Winterdienst verantwortlich?
Nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz sind die Anlieger für das Räumen von Schnee und die Bekämpfung von Glätte auf den anliegenden Gehwegen zuständig. Die praktische Ausführung kann einem geeigneten Dienstleister übertragen werden. Bei vermieteten Objekten kommt auch eine entsprechende vertragliche Vereinbarung mit Mietern in Betracht. Die Verkehrssicherungspflicht ist damit organisatorisch jedoch nicht automatisch erledigt: Zuständigkeiten, Leistung und Kontrolle sollten eindeutig dokumentiert sein.
Bis wann muss geräumt und gestreut sein?
Schneit oder friert es in der Nacht, müssen die Gehwege in Berlin werktags grundsätzlich bis 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 9 Uhr sicher begehbar sein. Schnee ist unverzüglich nach Ende des Schneefalls zu räumen; bei anhaltendem Schneefall sind wiederholte Räumungen in angemessenen Abständen erforderlich. Glätte ist unverzüglich nach ihrem Entstehen zu bekämpfen. Die Pflicht besteht in der Regel bis 20 Uhr; bei anhaltendem Schneefall oder erneuter Glätte können wiederholte Einsätze erforderlich werden.

Welche Flächen müssen berücksichtigt werden?
Im Mittelpunkt stehen die an das Grundstück angrenzenden Gehwege. Die Räumbreite richtet sich nach dem Fußgängeraufkommen. Auf Gehwegen der Reinigungsklassen 1 und 2 sind mindestens 1,50 Meter, auf den übrigen Gehwegen mindestens 1 Meter freizuhalten. Je nach örtlichen Anforderungen kann eine größere Breite erforderlich sein. Hinzu kommen häufig Hauszugänge, Außentreppen, Müllplätze, Zufahrten oder private Verkehrsflächen, soweit sie von Bewohnern, Besuchern oder Lieferdiensten genutzt werden.
Besondere Situationen wie Haltestellen, Querungen, Hydranten oder stark frequentierte Bereiche können zusätzliche Anforderungen auslösen. Maßgeblich sind immer die konkrete Lage, die Straßenreinigungsklasse und die jeweils geltenden Vorgaben.
Streuen: Was ist erlaubt und sinnvoll?
Abstumpfende Mittel wie Splitt, Sand oder geeignetes Granulat verbessern die Trittsicherheit. Salz und andere Auftaumittel sind für den Winterdienst der Anlieger auf Berliner Gehwegen verboten. Ausnahmen für den differenzierten Winterdienst der BSR lassen sich darauf nicht übertragen. Eisbildungen, denen durch Streuen nicht ausreichend begegnet werden kann, müssen beseitigt werden. Nach Ende der Frostperiode sollte liegen gebliebenes Streugut entfernt werden.
Warum Wetterkontrolle und Dokumentation wichtig sind
Ein einzelner morgendlicher Blick genügt nicht bei jedem Wetter. Eisregen, überfrierende Nässe oder erneuter Schneefall können zusätzliche Kontrollen und Einsätze erfordern. Für Eigentümer und Verwaltungen ist eine nachvollziehbare Dokumentation mit Uhrzeit, Wetterlage, ausgeführten Leistungen und kontrollierten Flächen sinnvoll.

Winterdienst an einen Dienstleister übertragen
Ein Vertrag sollte die betreuten Flächen, Bereitschaftszeiten, Räum- und Streuleistungen, Streumittel, Dokumentation und Vertretungsregelungen klar benennen. Eigentümer und Verwalter sollten außerdem prüfen, ob die vereinbarten Leistungen zur tatsächlichen Nutzung des Objekts passen.
GPS organisiert den professionellen Winterdienst in Berlin objektbezogen und dokumentiert. Welche Ortsteile aktuell betreut werden, zeigt die Übersicht der Winterdienst-Einsatzgebiete.
Für die konkrete Beauftragung hilft unsere Winterdienst-Checkliste für Eigentümer und Hausverwaltungen mit Angaben zu Flächen, Zugang und Angebotsvergleich.
Kurzcheck für Eigentümer
- Zuständigkeiten schriftlich und eindeutig regeln
- Flächen und besondere Gefahrenstellen vollständig erfassen
- Bereitschaft für Nacht, Wochenende und Feiertage sichern
- geeignete Geräte und Streumittel vorhalten
- Kontrollen und Einsätze nachvollziehbar dokumentieren
- Vertretung bei Ausfall verbindlich organisieren
Hinweis: Dieser Beitrag bietet einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine rechtliche Beratung. Verbindlich sind das Berliner Straßenreinigungsgesetz sowie die Vorgaben für den konkreten Straßenabschnitt.
Quellen: Service Berlin: Räum- und Streupflicht und BSR: Winterdienstpflichten der Anlieger. Redaktionell geprüft: Oktober 2026.





