Gehwegüberfahrten und Grundstückszufahrten - Was ist zu Beachten
Zur Erlangung einer Baugenehmigung für Neubauten ist es zwingend erforderlich das die Gebäude an einer öffentlichen Verkehrsfläche liegen oder über eine befahrbare, öffentlich-rechtlich gesicherte Zufahrt erschlossen sind.
Die Zu- oder Durchfahrten müssen zu den vor und hinter den Gebäuden gelegenen Grundstücksteilen und Bewegungsflächen führen, wenn sie aus Gründen des Feuerwehreinsatzes erforderlich sind.
Wann muss man Grundstückszufahrten für die Feuerwehr herstellen?
Wenn zu Gebäuden, deren zweiter bauaufsichtlicher Rettungswege über Rettungsgeräte der Feuerwehr (Feuerwehrleitern) gesichert sind und zu Gebäuden die in der zweiten Reihe errichtet worden sind.
Wenn die Oberkante der Brüstung von Fenstern oder Stellen, die als zweiter bauaufsichtlicher Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr dienen, höher als 8,00 m über Oberkante Geländer liegt was in der Regel der Fußbodenhöhe von 7,00 m über Gelände entspricht, Eine Grundstückzufahrt ist auch bei Gebäude, ganz oder mit Teilen, die mit mehr als 50 Meter von einer öffentlichen Verkehrsfläche entfernt sind ebenfalls für die Feuerwehr zu erstellen.
Wie breit und wie Hoch müssen Grundstückszufahrten für die Feuerwehr sein
Zu- oder Durchfahrten müssen eine lichte Breite von mindestens 3,00 Metern und eine lichte Höhe von mindestens 3,50 Metern haben. Bei mehr als 12,00 Meter langen, durch Bauteile begrenzten Durchfahrten ist eine lichte Breite von 3,50 Metern vorzusehen.
Was ist beim Bau von Feuerwehrzufahrten und Wegeführung zu beachten
Für die Feuerwehr ist, wenn möglich immer ein geradliniger Zu- oder Durchgang herzustellen. Damit die Fahrzeuge der Feuerwehr durch Kurven in Zu- und Durchfahrten nicht behindert werden. Bei abknickenden und gebogenen Zufahrten ist der Außenradius der Kurve für die geforderte Breite ausschlaggebend.
Die Maße reichen bis zu fünf Meter, wenn der Außenradius der Kurve zwischen 10,50 und zwölf Meter beträgt. Vor und hinter Kurven müssen gerade Zufahrtsverläufe von mindestens elf Metern gegeben sein.
Durch- und Zufahrten dürfen längs geneigt sein. Die Neigung darf sich aber innerhalb der Durchfahrt nicht ändern, auch nicht 8,00 Meter vor oder hinter ihr. Die Übergänge sind mit einem Radius von mindestens 15,00 Metern auszubilden.
Erforderliche Breite von der Feuerwehr für Zugänge und Toren bei einer Grundstückseinfriedung durch einen Zaun und Tor
Durch- oder Zugänge für die Feuerwehr müssen mindestens 1,25 Meter breit und geradlinig sein. Bei Türöffnungen und anderen geringfügigen Einengungen in diesen Zugängen ist eine lichte Breite von 1,00 Meter ausreichend.
Was ist eine Feuerwehr Aufstellfläche:
Eine Aufstellfläche dient dazu das die Feuerwehr eine Hubarbeitsbühnenrettung durchführen kann. Die Aufstellfläche beträgt 11 Meter in der Länge und 5,50 Meter in der Breite. Aufstellflächen für die Feuerwehr sind so anzuordnen, dass alle zum Anleitern bestimmten Stellen von Hubrettungsfahrzeugen erreicht werden können, und sie müssen mindestens 3,50 m breit sein. Liegen diese Flächen parallel zu Außenwänden, muss außerdem auf der Gebäude abgewandten Seite ein mindestens 2,00 m breiter, hindernisfreier Geländestreifen vorhanden sein. Die Aufstellflächen müssen mit ihrer der anzuleiternden Außenwand zugekehrten Seite einen Abstand von mindestens 3,00 m zur Außenwand haben. Der Abstand darf höchstens 9,00 m und bei Brüstungshöhen von mehr als 18,00 m höchstens 6,00 m betragen. Die Aufstellfläche muss mindestens 8,00 m über der letzte Anleiterstelle hinausreichen.
Befinden sich die Aufstellflächen rechtwinklig oder annähernd rechtwinklig zur anzuleiternden Außenwand, ist ein beidseitig mindestens 1,25 m breiter, hindernisfreier Geländestreifen zusätzlich zur Mindestbreite von 3,50 m vorzusehen. Die Aufstellflächen dürfen keinen größeren Abstand als 1,00 m zur Außenwand haben. Die Entfernung zwischen Außenseite Aufstellfläche und entfernteste seitliche Begrenzung zum Anleitern darf 9,00 m bzw. 6,00 m bei einer Brüstungshöhe von 18,00 m nicht unterschreiten.
Grundsätzlich dürfen sich keine Hindernisse (Bäume, Mülltonnen, Bauteile) zwischen der Aufstellfläche und der anzuleiternden Außenwand befinden. Bei den Zufahrten sind Sperrvorrichtungen, wie z.B. Ketten, Pfosten, Sperrbalken zulässig, wenn sie von der Feuerwehr geöffnet werden können. Die Neigung von Aufstellflächen darf nicht mehr als 5% betragen.
Was sind Bewegungsflächen und wozu werden Sie von der Feuerwehr benötigt:
Bewegungsflächen sind Abstellflächen für Feuerwehr und Rettungswagen, um ungehindert von allen Seiten an das Fahrzeug zu gelangen. Die Bewegungsfläche beträgt mindestens 7m in der breite und 12m in der Länge. Sie sollten sich in der Nähe von vorhandenen Einspeisearmaturen für Löschwasserleitungen bzw. von notwendigen Hydranten befinden.
Bewegungsflächen für Feuerwehrfahrzeuge müssen 7,00 x 12,00 m groß sein. Sie können auf dem Grundstück oder auf öffentlichen Verkehrsflächen vorgesehen werden. Vor und hinter diesen Flächen sind Übergangsbereiche von mindestens 4,00 m Länge vorzusehen (Zufahrten zählen nicht zu den Bewegungsflächen).
Bei An- und Umbauten oder Erweiterungen der Baukörper sollte man sich Gedanken machen ob die Vorgaben der Bauordnung der Bundesländer umgesetzt worden sind und dass alle erforderliche Baugenehmigungen Vorliegen. Nur hierdurch kann sichergestellt werden, dass Fahrzeuge der Polizei, Rettungswagen, Versorgungsfahrzeuge und Feuerwehr eine rechtlich gesicherte Zufahrt zur Verfügung steht oder die Grundstücke gut zu erreichen sind. Gerne beraten wir Sie zu den Anforderungen Gehwegüberfahrten und Gehwegzufahrten ebenso wie zu den Anforderungen der Feuerwehr zu den Themen Wegeführung, Abstellflächen und Bewegungsflächen.
Wir bauen und errichten Gehwegüberfahrten und Gehwegzufahrten genauso professionell wie wir auch alle anderen erforderlichen Wege- und Pflasterbauarbeiten ausführen und freuen uns auf Ihr Anfrage.
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