Die Maßnahmen der Fertigstellungspflege

Fertigstellungspflege was ist dabei zu beachten

In den entsprechenden Normen sind die Leistungen und abnahmefähige Zustände beschrieben und gelten als bindende Vorgabe. Die Fertigstellungspflege für Pflanzungen Die Fertigstellungspflege ist für Pflanz Arbeiten in der DIN 18916 unter Punkt 7 beschrieben. Je nach Jahreszeit, Standort und Pflanzenauswahl sind verschiedene Maßnahmen notwendig um den abnahmefähigen Zustand zu erreichen.

Hierzu zählen:

•  Lockern, säubern und auslichten der Flächen, wobei Wildwuchs und Unrat entfernt werden, Pflanzenverankerungen geprüft und vertrocknete und  beschädigte Pflanzenteile beschnitten werden.

•  Düngen der Flächen

•  Wässern der Pflanzen

Die Fertigstellungspflege für Rasenanlagen

Für Rasen- und Saat arbeiten ist die Fertigstellungspflege in der DIN 18917 unter Punkt 7.3 beschrieben.
Zu den Maßnahmen der Pflege gehören folgende Leistungen:

• Beregnen

• Düngen

• Mähen wobei der abnahmefähige Zustand je nach Rasen Typ zwischen vier und sechs Mähgängen erreicht ist
(bei Landschaftsrasen nur ein Mähgang)

• Bekämpfung von unerwünschtem Aufwuchs

Gartenpflege, Fertigstellungspflege, Pflanzen, Garten, Rasen, Hecken

Die Fertigstellungspflege im Garten- und Landschaftsbau über die Abnahme und die Gewährleistung bei vegetationstechnischen Maßnahmen

Ein (Bau-) Gewerk ist dann abgeschlossen und kann vollständig abgerechnet werden, wenn es abgenommen wurde. Ein Garten wird hierfür nach der Fertigstellung von Auftraggeber und – nehmer gemeinsam begangen und es wird festgehalten, ob alle Leistungen so erbracht worden sind, wie es der Bauvertrag vorsieht oder ob Mängel bestehen.

Die Abnahme im Landschaftsbau für Vegetationsarbeiten

Für diese Abnahme muss das Gewerk in einem sogenannten abnahmefähigen Zustand sein,
was bei einer Terrasse, einem Weg oder einem Parkplatz in der Regel einfach zu beurteilen ist.
Bei einer Pflanzung oder einer Rasenanlage hingegen muss zu erkennen sein,
dass die Pflanzen angewachsen sind und austreiben, was erst einige Monate nach der Pflanzung der Fall ist.

Nach der eigentlichen Pflanzmaßnahme kann also nur eine Leistungsfeststellung durchgeführt werden,
bei der festgehalten wird, ob die entsprechende Anzahl der richtigen Pflanzen in der vereinbarten Qualität so eingebracht wurde, wie es zuvor festgelegt worden ist.

Abnahmefähiger Zustand und Gewährleistung von Pflanzungen und Rasen

Um den abnahmefähigen Zustand zu erreichen, bedarf es je nach Art der Maßnahme eine unterschiedliche Pflegedauer und – intensität der entsprechenden Vegetation.

Damit der Auftragnehmer gewährleisten kann, dass die Maßnahme Erfolg haben wird und alle Pflanzen anwachsen, ist es notwendig, dass diese Pflege auch von ihm ausgeführt wird. Die Pflege von Pflanzung bis zur Abnahme nennt man Fertigstellungspflege. Ohne beauftragte Fertigstellungspflege kann kein Gärtner eine Gewährleistung auf das Anwachsen und Gedeihen der Pflanzen geben. Er kann nur garantieren, dass auch alle Pflanzen in den Boden eingebracht wurden.