Aktuelles zum Frühlingsbeginn - Spielsand-Austausch nicht vergessen!

Alle zwei bis drei Jahre muss der Spielsand eines Kinderspielplatzes aus hygienischen Gründen ausgetauscht oder maschinell gereinigt werden.

Obwohl es sich hierbei um Instandsetzungskosten handelt und solche Kosten eigentlich keine Betriebskosten sind, liegt hier eine Ausnahme vor, die nach § 2 Nr. 10 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) ausdrücklich zugelassen ist.

Die Kosten für den Sandaustausch oder Sandreinigung sind ebenso wie die Wartungskosten für Spielgeräte umlagefähig.

Wenn Spielsand und/oder Fallschutzsand auszutauschen ist, sind wir ihr qualifizierter Ansprechpartner.

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Gemäß der DIN EN 1176 unterliegen Kinderspielplätze, einschließlich ihrer Geräte, Mobiliar und Freiflächen der einmal jährlichen Hauptinspektion.

Wir bieten Ihnen eine fachgerechte Spielplatzgerätewartung an, beseitigen Schäden die durch Verschleiß, Witterung, Vandalismus, Verrottung oder Korrosion entstehen.