Baumschutzverordnung
Diese wird von den Städten und Gemeineden erlassen und regelt unter welchen Voraussetzungen und Auflagen Sie Arbeiten an Bäumen und Gehölzen ausführen dürfen. Diese wird von den Städten und Gemeineden erlassen und regelt unter welchen Voraussetzungen und Auflagen Sie Arbeiten an Bäumen und Gehölzen ausführen dürfen. Die Baumschutzverordnung weicht von Städten und Gemeinden zum Teil erheblich ab und wird bei Verstößen mit bis zu 50.000,00 EUR geahndet.


